Kreston.
Knowing good advice.
Fiskalvertretung Mit uns als Partner – immer gesetzeskonform und steuerlich sicher in der Schweiz
Ein Unternehmen wird in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn es eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen gerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und nach aussen im eigenen Namen auftritt. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz tätig sind. Zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist es deshalb wichtig, in der Schweiz einen Vertreter für die Mehrwertsteuer (Fiskalvertretung) zu haben. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns als Partner jederzeit gesetzeskonform zu bleiben.
Vertretung durch Schweizer Fiskalvertreter ist zwingend
Benötigen Sie eine Fiskalvertretung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Fiskalvertretung wird vorzugsweise von einer auf die Mehrwertsteuer spezialisierten Treuhandgesellschaft übernommen. Wir bieten Ihnen das erforderliche Portfolio und vertreten Sie in mehrwertsteuerlichen oder umsatzsteuerlichen Angelegenheiten vor der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Als Fiskalvertreter übernehmen wir grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die der ausländische Unternehmer selbst hätte. Insbesondere übernimmt er die Pflicht, alle fälligen Steuererklärungen und sonstigen (statistischen) Meldungen fristgerecht einzureichen und die sich daraus ergebende Steuerschuld zu begleichen.
Ein Fiskalvertreter wird übrigens auch dann benötigt, wenn ein ausländischer Unternehmer die in der Schweiz bereits bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern möchte (Vorsteuerrückerstattung). Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.